Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Absatz 1 KomHKVO auf 30.000,00 € festzulegen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.