Sitzung: 21.05.2019 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 016/2019 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Absatz 1 KomHKVO auf 30.000,00 €
festzulegen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.