Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                 die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderspielkreise in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Stand: 19. Juni 2007 - zu erlassen und

 

b)                 die Anwendung der vorliegenden Richtlinie für die Bemessung des Kinderspielkreis-Beitrages in den von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betriebenen Kinderspielkreisen (Stand: 18. Juni 2007).

 

Ergänzend weist SBM Schwedland darauf hin, dass wahrscheinlich in Zukunft die Notwendigkeit bestehe, diese Satzung erneut zu ändern, da das Land Niedersachsen die gesetzliche Grundlage schaffen werde, das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei zu gestalten.