Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                 seinen Beschluss vom 14. Februar 2007, dass die Samtgemeinde und die Gliedgemeinden ab dem 1. Januar 2009 nach dem doppischen System buchen, aufzuheben und

 

b)                 er stimmt folgender Resolution mit den vorgetragenen Änderungen an das Niedersächsische Innenministerium (Stand: 19. Juli 2007) zu:

 

Resolution

an das Niedersächsische Ministerium

für Inneres und Sport

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) appelliert dringend das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den neu gebildeten Samtgemeinden den Restbetrag aus den zugesagten Bedarfszuweisungen in Höhe von 30 Mio. € zeitnah auszuzahlen.

 

Begründung:

 

Ausgehend von der Auftaktveranstaltung am 28. September 2004 zur "Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg" hat der Niedersächsische Landtag am 23. Mai 2006 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es gewesen, mit der beabsichtigten Neugliederung der kommunalen Körperschaften im Raum Lüchow-Dannenberg

 

-           die Effizienz der kommunalen Verwaltungsstrukturen wesentlich zu steigern und

 

-           die Situation der kommunalen Haushalte grundlegend zu verbessern.

 

Für die beabsichtigte Neugliederung hat das Land dem Landkreis, den Samtgemeinden und den kreisangehörigen Gemeinden eine so genannte Starthilfe in Höhe von 30 Mio. € in Aussicht gestellt, wenn insbesondere im Personalbereich Einsparungen erzielt werden, die ganz wesentlich zur Verbesserung der Haushaltssituation beitragen.

Da ausweislich des "Interkommunal abgestimmten Zielvereinbarungsentwurfes" der Landkreis und die Samtgemeinden die bisherigen Vorgaben erfüllt haben, muss auch das Land jetzt die gegebene Zusage einhalten und die zugesagte Bedarfszuweisung bzw. so genannte Starthilfe in Höhe von 30 Mio. € auszahlen.

Alle bisher unternommenen Konsolidierungsmaßnahmen sind in der Erwartung vollzogen worden, dass Zusagen des Landes eingehalten werden.

Eine weitere Zurückhaltung der zugesagten Starthilfe abzüglich der bisher bewilligten Bedarfszuweisung in Höhe von 4 Mio. € würde vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Kassenkreditzinsen alle bisherigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gegenstandslos machen.

 

 

 

Lüchow (Wendland), 19.Juli 2007

Der Samtgemeindebürgermeister

 

 

(Schwedland)