Sitzung: 19.07.2007 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: -, Enthaltungen: -
Vorlage: 168/1
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) seinen Beschluss vom 14. Februar 2007, dass die Samtgemeinde und die Gliedgemeinden ab dem 1. Januar 2009 nach dem doppischen System buchen, aufzuheben und
b) er stimmt folgender Resolution mit den vorgetragenen Änderungen an das Niedersächsische Innenministerium (Stand: 19. Juli 2007) zu:
Resolution
an das Niedersächsische Ministerium
für Inneres und Sport
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) appelliert
dringend das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg und den neu gebildeten Samtgemeinden den Restbetrag aus den zugesagten
Bedarfszuweisungen in Höhe von 30 Mio. € zeitnah auszuzahlen.
Begründung:
Ausgehend von der Auftaktveranstaltung am 28. September 2004
zur "Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg" hat der Niedersächsische
Landtag am 23. Mai 2006 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es gewesen, mit der beabsichtigten
Neugliederung der kommunalen Körperschaften im Raum Lüchow-Dannenberg
- die
Effizienz der kommunalen Verwaltungsstrukturen wesentlich zu steigern und
- die
Situation der kommunalen Haushalte grundlegend zu verbessern.
Für die beabsichtigte Neugliederung hat das Land dem
Landkreis, den Samtgemeinden und den kreisangehörigen Gemeinden eine so
genannte Starthilfe in Höhe von 30 Mio. € in Aussicht gestellt, wenn
insbesondere im Personalbereich Einsparungen erzielt werden, die ganz
wesentlich zur Verbesserung der Haushaltssituation beitragen.
Da ausweislich des "Interkommunal abgestimmten
Zielvereinbarungsentwurfes" der Landkreis und die Samtgemeinden die
bisherigen Vorgaben erfüllt haben, muss auch das Land jetzt die gegebene Zusage
einhalten und die zugesagte Bedarfszuweisung bzw. so genannte Starthilfe in
Höhe von 30 Mio. € auszahlen.
Alle bisher unternommenen Konsolidierungsmaßnahmen sind in
der Erwartung vollzogen worden, dass Zusagen des Landes eingehalten werden.
Eine weitere Zurückhaltung der zugesagten Starthilfe
abzüglich der bisher bewilligten Bedarfszuweisung in Höhe von 4 Mio. € würde
vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Kassenkreditzinsen alle bisherigen
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gegenstandslos machen.
Lüchow (Wendland), 19.Juli 2007
Der Samtgemeindebürgermeister
(Schwedland)