Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            die Nachberechnung der Straßenreinigung für die Jahre 2016 bis 2018 zur Kenntnis genommen zu haben und den in den Jahren aufgelaufenen Fehlbedarf in Höhe von 43.970,74 € nicht auf die Gebührenzahler in der Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 umzulegen,

 

b)            die vorgelegte Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 einschließlich der Vorbemerkungen und Klarstellungen anzunehmen und

 

c)            die anliegende Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2019.