Sitzung: 30.09.2019 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 052/2019 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt die vorliegenden Zweckvereinbarungen nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis und den entsprechenden Mitgliedsgemeinden ab. Die kommunalen Zweckvereinbarungen dienen der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Krippen- und/oder Kita-Gruppen entsprechend der festgestellten Bedarfe.