Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt die vorliegenden Zweckvereinbarungen nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis und den entsprechenden Mitgliedsgemeinden ab. Die kommunalen Zweckvereinbarungen dienen der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Krippen- und/oder Kita-Gruppen entsprechend der festgestellten Bedarfe.