Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die kommunale Zweckvereinbarung dient der Bereitstellung von Räumlichkeiten einer Krippen- und einer Elementargruppe entsprechend der festgestellten Bedarfe.