Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Flurstücke 103 und 120/2, Flur 11, Gemarkung Bösel (Gemeinschaftshaus Bösel), an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übertragen. Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt wird, erhält die Stadt das Recht, Grundstück und Gebäude kostenlos zurückzufordern. 

Die Kosten, die für die Übertragung entstehen, trägt die Samtgemeinde.