Sitzung: 27.11.2019 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 068/2019 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen, um das Vorranggebiet „Windenergie Bösel West“ aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.
Das Gebiet ist im Übersichtsplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 068/2019 SG vom 29.10.2019 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.