Sitzung: 27.11.2019 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21/27, Nein: 4/0, Enthaltungen: 3/1
Vorlage: 076/2019 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den
Entwurf
der Haushaltssatzung
der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 112 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (KomHKVO) hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) in seiner Sitzung am 27.11.2019 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 20.457.100,00 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 21.320.200,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 19.992.500,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 19.958.400,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 3.163.600,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 3.007.600,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6.der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 560.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 23.156.100,00
Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 23.526.000,00
Euro
Saldo - 369.900,00 Euro
§ 1a
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2020 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan
festgesetzt:
in
den Erträgen auf 1.685.500,00 Euro
in
den Aufwendungen auf 1.685.500,00 Euro
in
dem Jahresergebnis auf
0,00 Euro
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2020 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan
festgesetzt:
in
den Einnahmen auf
104.300,00 Euro
in
den Ausgaben auf 104.300,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00
Euro festgesetzt.
§ 2 a
Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2020
für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für
die Investitionen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe
von 5.000.000,00 Euro veranschlagt.
§ 3 a
Verpflichtungsermächtigungen werden für den
Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.332.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 4 a
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2020 auf 0,00
Euro.
§ 4 b
Die Planansätze des Erfolgs- und
Vermögensplanes 2020 des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ werden für
gegenseitig deckungsfähig erklärt.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird
auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.
§ 6
Gemäß § 12 KomHKVO wird die Wertgrenze für
bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 30.000,00
Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt
werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen
unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im
Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten
Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.
Lüchow
(Wendland), 27.11.2019
Samtgemeinde
Lüchow (Wendland)
Der
Samtgemeindebürgermeister
(Schwedland)
und den Haushaltsplan mit
seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 27.11.2019) mit folgenden
Änderungen:
a) Mit
dem Neubau der Grundschule Küsten (Planung) wird 2023 begonnen.
b)
Die Budgets (außer
das Personalbudget) sind in der Ergebnisrechnung um 10 % pauschal zu
kürzen.
c)
Die
Haushaltsansätze für folgende investive Maßnahmen
-
Innenausstattung
FGH Bergen 8.500,00 €
-
Drehleiter 650.000,00
€
-
Benutzeroberfläche
„VOIS“ (EMA) 45.000,00 €
-
Telefonanlage 80.000,00 €
-
Welterbe 20.000,00 €
sind mit einem Sperrvermerk
zu versehen.
d)
Über die Aufhebung
der unter c) genannten Sperrvermerke entscheidet der Samtgemeindeausschuss.
e)
Änderung des
Stellenplanes
2 Stellen im Bereich
Schulsozialarbeit sind mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ zu versehen.
f)
Laut Antrag von
Herrn Dr. Nemetschek die Planungskosten für die Grundschule Clenze um 50.000,00
€ zu reduzieren.