Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den

 

 

Entwurf der Haushaltssatzung

der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (KomHKVO) hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 27.11.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1.                   im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

     1.1 der ordentlichen Erträge auf                                           20.457.100,00 Euro

     1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                          21.320.200,00 Euro

                               

     1.3 der außerordentlichen Erträge                                                       0,00 Euro

     1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                      0,00 Euro

 

2.                   im Finanzhaushalt

        mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  19.992.500,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.958.400,00 Euro

         

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                 3.163.600,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                3.007.600,00 Euro

     

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                0,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit              560.000,00 Euro

     

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                   23.156.100,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                  23.526.000,00 Euro

  Saldo                                                                                                                           - 369.900,00 Euro         

 


§ 1a

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

                                                                                                                                                         

             in den Erträgen                                                                   auf                            1.685.500,00 Euro

             in den Aufwendungen                                                    auf                            1.685.500,00 Euro

             in dem Jahresergebnis                                                    auf                                           0,00 Euro

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

                                                                                                                                                             

             in den Einnahmen                                                             auf                               104.300,00 Euro

             in den Ausgaben                                                                auf                       104.300,00 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

 

§ 2 a

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2020 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 5.000.000,00 Euro veranschlagt.

 

§ 3 a

 

Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.

 


§ 4

 

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.332.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4 a

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2020 auf 0,00 Euro.

 

§ 4 b

 

Die Planansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes 2020 des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.

 

§ 6

 

Gemäß § 12 KomHKVO wird die Wertgrenze für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 30.000,00 Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.

 

Lüchow (Wendland), 27.11.2019

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

Der Samtgemeindebürgermeister

 

 

      (Schwedland)

 

 

 

und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 27.11.2019) mit folgenden Änderungen:

 

a)            Mit dem Neubau der Grundschule Küsten (Planung) wird 2023 begonnen.

 

b)                  Die Budgets (außer das Personalbudget) sind in der Ergebnisrechnung um 10 % pauschal zu kürzen.

 

c)                   Die Haushaltsansätze für folgende investive Maßnahmen

 

-       Innenausstattung FGH Bergen                                            8.500,00 €

-       Drehleiter                                                                                 650.000,00 €

-       Benutzeroberfläche „VOIS“ (EMA)                  45.000,00 €

-       Telefonanlage                                                                           80.000,00 €

-       Welterbe                                                                                    20.000,00 €

 

sind mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

d)                 Über die Aufhebung der unter c) genannten Sperrvermerke entscheidet der Samtgemeindeausschuss.

 

e)                              Änderung des Stellenplanes

 

2 Stellen im Bereich Schulsozialarbeit sind mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ zu versehen.

 

f)                   Laut Antrag von Herrn Dr. Nemetschek die Planungskosten für die Grundschule Clenze um 50.000,00 € zu reduzieren.