Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.                   bei der Stadt Lüchow (Wendland) die unentgeltliche Übertragung der Flurstücke 103 und 120/2, Flur 11, Gemarkung Bösel (Gemeinschaftshaus Bösel), zu beantragen. Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt wird, erhält die Stadt das Recht, Grundstück und Gebäude unentgeltlich zurückzufordern und

 

2.                   für die Übertragung des Gemeinschaftshauses Bösel eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 €.

Die Deckung erfolgt aus der Investition INV19.026 Küchenerneuerung / Wasseruhren Altenwohnung Clenze.