Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (KomHKVO) hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 10.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

1.                   im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                             12.841.400,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                           13.416.900,00 Euro

Ordentliches Ergebnis                                                                                    - 575.500,00 Euro

          

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                             0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                                            0,00 Euro

Außerordentliches Ergebnis                                                                                     0,00 Euro

 

2.                   im Finanzhaushalt

        mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           12.116.000,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit         11.976.400,00 Euro

 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                 139.600,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                   0,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                   1.151.000,00 Euro

 Saldo aus Investitionstätigkeit                                                                        - 1.151.000,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                1.151.000,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  385.000,00 Euro

        Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                 766.000,00 Euro

 

Nachrichtlich Gesamtbetrag:

 

- der Einzahlungen des Ergebnishaushaltes                                       13.267.000,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                          13.512.400,00 Euro

  Saldo                                                                                                                   - 245.400,00 Euro

 

 

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.151.000,00 Euro veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden im Jahr 2020 nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.019.300,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.                              Grundsteuer

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)   420 v. H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                         420 v. H.

 

2.                    Gewerbesteuer                                                                                                    420 v. H.

 

§ 6

 

Gemäß § 12 KomHKVO wird die Wertgrenze für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 20.000,00 Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.

 

 

 

Lüchow (Wendland), 10.12.2019

Stadt Lüchow (Wendland)

Der Stadtdirektor

gez. Schwedland

 

 

 

und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 10.12.2019) mit folgenden Ergänzungen:

 

a)      Die Budgets (außer das Personalbudget) sind in der Ergebnisrechnung pauschal um 10 % zu kürzen.

 

b)      Der Haushaltsansatz im Finanzhaushalt für den Erwerb von Grundstücken ist um 210.000,00 € zu erhöhen und wird neu festgesetzt auf 710.000,00 €.