Sitzung: 10.12.2019 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 089/2019 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die
Haushaltssatzung
der Stadt Lüchow (Wendland)
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (KomHKVO) hat der Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 10.12.2019 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.841.400,00
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 13.416.900,00
Euro
Ordentliches Ergebnis - 575.500,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 Euro
Außerordentliches Ergebnis 0,00 Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1.der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.116.000,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.976.400,00 Euro
Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit 139.600,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
1.151.000,00 Euro
Saldo
aus Investitionstätigkeit -
1.151.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.151.000,00 Euro
2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
385.000,00 Euro
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit 766.000,00 Euro
Nachrichtlich Gesamtbetrag:
- der Einzahlungen des Ergebnishaushaltes 13.267.000,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.512.400,00
Euro
Saldo - 245.400,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.151.000,00 Euro
veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Jahr
2020 nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.019.300,00 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
§ 6
Gemäß § 12 KomHKVO wird die Wertgrenze für
bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 20.000,00
Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt
werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen
unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im
Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten
Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.
Lüchow
(Wendland), 10.12.2019
Stadt Lüchow
(Wendland)
Der Stadtdirektor
gez. Schwedland
und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 10.12.2019) mit folgenden Ergänzungen:
a) Die Budgets (außer das Personalbudget) sind in der Ergebnisrechnung pauschal um 10 % zu kürzen.
b) Der Haushaltsansatz im Finanzhaushalt für den Erwerb von Grundstücken ist um 210.000,00 € zu erhöhen und wird neu festgesetzt auf 710.000,00 €.