Sitzung: 14.05.2020 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29/28, Nein: 0/0, Enthaltungen: 0/0, Befangen: 0/1
Vorlage: 014/2020 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
|
€ |
11.1.7 |
Gemeindeorgane |
643,21 |
12.6.1 |
Brandschutz |
33.362,16 |
27.2.1 |
Bücherei |
321,62 |
28.1.1 |
Heimat und Kultur |
3.551,97 |
31.5.6 |
Andere soziale Einrichtungen |
500,00 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
215.891,10 |
55.3.1 |
Friedhof, Bestattungswesen |
3.726,52 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
3.514,29 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
80.743,02 |
|
Personal |
258.647,59 |
|
Insgesamt |
600.901,48 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.5 |
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung |
130,15 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
2.199,28 |
12.6.1 |
Brandschutz |
10.576,16 |
28.1.1 |
Heimat und Kultur |
12.822,50 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
1.234,09 |
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
Einrichtung für die gesamte Verwaltung
Zuführungen zur
Versorgungsrücklage 8.829,79
€
Katastrophenschutz
Einrichtungsgegenstände
örtliche Einsatzleitung 4.207,40
€
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2015 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen und
f)
mit dem
für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über
1.294.570,55 € und dem außerordentlichen Ergebnis von 138.267,75 € den
Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
|
Herr Schwedland
verlässt aufgrund des Mitwirkungsverbotes den Sitzungstisch.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015
Entlastung zu erteilen.