Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29/28, Nein: 0/0, Enthaltungen: 0/0, Befangen: 0/1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

 

11.1.7

Gemeindeorgane

643,21

12.6.1

Brandschutz

33.362,16

27.2.1

Bücherei

321,62

28.1.1

Heimat und Kultur

3.551,97

31.5.6

Andere soziale Einrichtungen

500,00

54.1.1

Straßen und Wege

215.891,10

55.3.1

Friedhof, Bestattungswesen

3.726,52

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

3.514,29

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

80.743,02

 

Personal

258.647,59

 

Insgesamt

600.901,48

                                                                                                                                                

b)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

 

130,15

11.1.8

Immobilienmanagement

2.199,28

12.6.1

Brandschutz

10.576,16

28.1.1

Heimat und Kultur

12.822,50

36.5.1

Kindertagesstätten

1.234,09

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Einrichtung für die gesamte Verwaltung

Zuführungen zur Versorgungsrücklage                                                            8.829,79 €

 

Katastrophenschutz

Einrichtungsgegenstände örtliche Einsatzleitung                                         4.207,40 €

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2015 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen und

 

f)                   mit dem für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 1.294.570,55 € und dem außerordentlichen Ergebnis von 138.267,75 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Herr Schwedland verlässt aufgrund des Mitwirkungsverbotes den Sitzungstisch.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.