Sitzung: 14.05.2020 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 016/2020 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
11.037,83 |
55.5.1 |
Wirtschaftswege |
31.907,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
10.460,00 |
b)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung
zu stellen:
Heimatpflege und Kultur
Nutzungsrechte für
Bilder Amtsgarten/-turm 868,70
€
Straßen und Wege
Radweg K2
Künsche-Lüchow 20.334,39
€
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2015 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
mit dem
für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von
133.945,29 € den Verlustvortrag aus außerordentlichen Ergebnissen über
64.232,96 € auszugleichen und den verbleibende Betrag in Höhe von 69.712,33 €
zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2015 heranzuziehen,
f)
den für
2015 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 955.900,97 €
durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 404.245,16 € zu decken und den - unter Berücksichtigung
des restlichen Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnisses - verbleibenden
Fehlbetrag über 481.943,48 € auf neue Rechnung vorzutragen und
g)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.