Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

54.1.1

Straßen und Wege

11.037,83

55.5.1

Wirtschaftswege

31.907,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

10.460,00

 

b)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Heimatpflege und Kultur

Nutzungsrechte für Bilder Amtsgarten/-turm                                                  868,70 €

 

Straßen und Wege

Radweg K2 Künsche-Lüchow                                                                             20.334,39 €

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen,

 

d)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2015 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  mit dem für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 133.945,29 € den Verlustvortrag aus außerordentlichen Ergebnissen über 64.232,96 € auszugleichen und den verbleibende Betrag in Höhe von 69.712,33 € zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2015 heranzuziehen,

 

f)                   den für 2015 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 955.900,97 € durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 404.245,16 € zu decken und den - unter Berücksichtigung des restlichen Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnisses - verbleibenden Fehlbetrag über 481.943,48 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

g)                  dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.