Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Lange trägt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage Nr.: 020/2020SG vom 10.06.2020 vor.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Träger der Kinderbetreuung ersucht werden, die Elternbeiträge für den gesamten Zeitraum der gesundheitsbehördlichen Schließungen der Kinderbetreuungseinrichtungen zu erlassen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernimmt zum Ende des Jahres die entsprechenden Einnahmeeinbußen gemäß des Betriebsdefizits gemäß der Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg.