Sitzung: 01.07.2020 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 020/2020 SG
Frau Lange trägt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage Nr.: 020/2020SG vom 10.06.2020 vor.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
dass die Träger der Kinderbetreuung ersucht werden, die Elternbeiträge für den
gesamten Zeitraum der gesundheitsbehördlichen Schließungen der
Kinderbetreuungseinrichtungen zu erlassen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
übernimmt zum Ende des Jahres die entsprechenden Einnahmeeinbußen gemäß des
Betriebsdefizits gemäß der Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg.