Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Stellplätze Jeetzeler Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow. Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss die Flächennutzungsplanänderung beantragt werden.