Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand 19.11.2020) mit folgenden Änderungen:

 

Ergebnishaushalt:

 

Produkt 11.1.8 Immobilienmanagement

-              Der Haushaltsansatz für die Dachsanierung der GS Trebel in Höhe von 400.000,00 € wird im Finanzhaushalt geplant und mit einem Sperrvermerk versehen.

-              Der Haushaltsansatz für die Containermiete GS Trebel wird um 15.500,00 € auf insgesamt 65.500,00 € erhöht.

 

Produkt 12.2.1 Allgemeine Sicherheit und Ordnung

-              Die Personalkosten (4 neue Stellen EG 5) werden in diesem Produkt um 180.000,00 € für die evtl. Personalgestellung in den Impfzentren erhöht.

 

Produkt 51.1.1 Bauleitplanung

-               Für die Erstellung eines kreisweiten Wohnraumversorgungskonzeptes werden die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen um 23.000,00 € erhöht und neu festgesetzt auf insgesamt 41.000,00 €.

 

Produkt 28.1.1 Heimat- und Kulturpflege

-              Die Sachkosten der Kostenstelle 419008 (Welterbe) werden um 50.000,00 € erhöht.

 

Produkt 61.1.1 Allgemeine Finanzwirtschaft

-               Die Haushaltsansätze für die Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage sind aufgrund der Mitteilung des Landesamt für Statistik vom 02.12.2020 (vorläufige Berechnungsgrundlange für den Finanzausgleich 2021) neu festzusetzen.

 

Finanzhaushalt:

 

Produkt 21.1.1 Grundschulen;                                          Planansätze investiv

GS Trebel            (Dachsanierung); SPERRVERMERK                         400.000,00 €

GS Schnega (Planungskosten)                                                                 100.000,00 €

GS Clenze („Grünes Klassenzimmer“)                                                             0,00 €

GS Schweskau (Umbau Lehrerzimmer)                                                                          0,00 €

 

Für die GS Clenze und GS Schweskau erfolgt ein Hinweis von der Fachabteilung an die jeweilige Schulleitung, dass die Mittel für den Haushalt 2022 erneut angemeldet werden können, mit geringeren Kosten.

 

 

b)                  auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der Ausnahmeregelung § 182 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 NKomVG zu verzichten,

 

 

c)            Änderung des Stellenplanes

-              Die neue Stelle im Bereich Welterbe (EG 13) ist zu streichen.

-              4 Stellen (EG 5) für die Amtshilfe der Personalgestellung in den Impfzentren werden neu aufgenommen.

 

 

d)                  auf der Grundlage von § 18 KomHKVO wird bestimmt, dass in folgenden Produkten die eingegangenen Mehrerträge zur Buchung von Mehraufwendungen berechtigen (Haushaltsvermerke):

 

Produkt 11.1.7  Kasse

Produkt 12.2.3  Personenstandswesen

Produkt 12.2.4  Meldewesen

Produkt 61.1.1                  Allg. Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

e)                  die folgende Haushaltssatzung mit den eingearbeiteten Änderungen
(Stand: 08.12.2020):

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 08.12.2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.                   im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

     1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                        20.152.200,00 Euro

     1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                       22.182.700,00 Euro

                               

     1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                    0,00 Euro

     1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                                  0,00 Euro

 

 

2.                   im Finanzhaushalt

        mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  

19.509.900,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

20.773.900,00 Euro

         

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                120.000,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                           3.838.000,00 Euro

     

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                         3.531.500,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                          550.000,00 Euro

     

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                   23.161.400,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                  25.161.900,00 Euro

  Saldo                                                                                                                        - 2.000.500,00 Euro        

                      

 

 

§ 1a

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:

            

             in den Erträgen                                                                   auf                            1.720.500,00 Euro

             in den Aufwendungen                                                    auf                            1.720.500,00 Euro

             in dem Jahresergebnis                                                    auf                                           0,00 Euro

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:

            

             in den Einnahmen                                                             auf                               119.300,00 Euro

             in den Ausgaben                                                                auf                       119.300,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 3.531.500,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 2 a

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2021 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 2.600.000,00 Euro veranschlagt.

 

§ 3 a

 

Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.503.300,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4 a

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2021 auf 0,00 Euro.

 

 

§ 4 b

 

Die Planansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes 2021 des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Gemäß § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird die Wertgrenze für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 30.000,00 Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.

 

 

 

Lüchow (Wendland), 08.12.2020

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

Der Samtgemeindebürgermeister

      Schwedland