Sitzung: 08.12.2020 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 053/2020 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
den Haushaltsplan
mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand 19.11.2020) mit folgenden
Änderungen:
Ergebnishaushalt:
Produkt 11.1.8
Immobilienmanagement
- Der Haushaltsansatz für die
Dachsanierung der GS Trebel in Höhe von 400.000,00 € wird im Finanzhaushalt
geplant und mit einem Sperrvermerk versehen.
- Der Haushaltsansatz für die
Containermiete GS Trebel wird um 15.500,00 € auf insgesamt 65.500,00 € erhöht.
Produkt 12.2.1 Allgemeine
Sicherheit und Ordnung
- Die Personalkosten (4 neue Stellen
EG 5) werden in diesem Produkt um 180.000,00 € für die evtl. Personalgestellung
in den Impfzentren erhöht.
-
Für die Erstellung eines kreisweiten
Wohnraumversorgungskonzeptes werden die Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen um 23.000,00 € erhöht und neu festgesetzt auf insgesamt
41.000,00 €.
Produkt 28.1.1 Heimat- und
Kulturpflege
- Die Sachkosten der Kostenstelle
419008 (Welterbe) werden um 50.000,00 € erhöht.
Produkt 61.1.1 Allgemeine
Finanzwirtschaft
-
Die Haushaltsansätze für die Schlüsselzuweisungen und
Kreisumlage sind aufgrund der Mitteilung des Landesamt für Statistik vom
02.12.2020 (vorläufige Berechnungsgrundlange für den Finanzausgleich 2021) neu
festzusetzen.
Finanzhaushalt:
Produkt 21.1.1 Grundschulen; Planansätze investiv
GS Trebel (Dachsanierung); SPERRVERMERK 400.000,00 €
GS Schnega (Planungskosten) 100.000,00
€
GS Clenze („Grünes
Klassenzimmer“) 0,00 €
GS Schweskau (Umbau
Lehrerzimmer) 0,00 €
Für die GS Clenze und GS
Schweskau erfolgt ein Hinweis von der Fachabteilung an die jeweilige
Schulleitung, dass die Mittel für den Haushalt 2022 erneut angemeldet werden
können, mit geringeren Kosten.
b)
auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der Ausnahmeregelung § 182
Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 NKomVG zu verzichten,
c) Änderung des Stellenplanes
- Die neue Stelle im Bereich
Welterbe (EG 13) ist zu streichen.
- 4 Stellen (EG 5) für die Amtshilfe
der Personalgestellung in den Impfzentren werden neu aufgenommen.
d)
auf der Grundlage von § 18 KomHKVO wird bestimmt, dass
in folgenden Produkten die eingegangenen Mehrerträge zur Buchung von
Mehraufwendungen berechtigen (Haushaltsvermerke):
Produkt
11.1.7 Kasse
Produkt
12.2.3 Personenstandswesen
Produkt
12.2.4 Meldewesen
Produkt
61.1.1 Allg.
Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen
e)
die folgende Haushaltssatzung
mit den eingearbeiteten Änderungen
(Stand: 08.12.2020):
Aufgrund des § 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 08.12.2020 folgende Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 20.152.200,00
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 22.182.700,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
19.509.900,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
20.773.900,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
120.000,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
3.838.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
3.531.500,00 Euro
2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
550.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 23.161.400,00
Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 25.161.900,00
Euro
Saldo -
2.000.500,00 Euro
§ 1a
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:
in den Erträgen auf 1.720.500,00 Euro
in den Aufwendungen auf 1.720.500,00 Euro
in dem Jahresergebnis auf
0,00 Euro
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:
in den Einnahmen auf 119.300,00 Euro
in den Ausgaben auf 119.300,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 3.531.500,00 Euro festgesetzt.
§ 2 a
Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2021 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 2.600.000,00 Euro
veranschlagt.
§ 3 a
Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service
Lüchow“ nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 6.503.300,00 Euro festgesetzt.
§ 4 a
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2021 auf 0,00 Euro.
§ 4 b
Die Planansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes 2021 des Eigenbetriebes
„Kommunal-Service Lüchow“ werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der
Steuerkraftmesszahl festgesetzt.
§ 6
Gemäß § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird die
Wertgrenze für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung
auf 30.000,00 Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen
durchgeführt werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für
Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung.
Soweit dies im Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb
der genannten Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.
Lüchow (Wendland), 08.12.2020
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Der Samtgemeindebürgermeister
Schwedland