Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die „Ergänzungssatzung Kolborn“ aufzustellen. Die zwei Teilgeltungsbereiche umfassen die Flurstücke 40, 45 teilweise und 87, Flur 11, Gemarkung Kolborn.