Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für das zahlungswirksame Budget des Produktes 11.1.8 „Immobilienmanagement“ in Höhe von 2.512,47 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen,

 

b)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

 

Bezeichnung

21.1.1

Grundschulen

261.771,61

54.1.1

Straßenreinigung, Winterdienst

  39.644,15

   Insgesamt                                                                                                              301.415,76

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für das investive Budget des Produktes 21.1.1 „Grundschulen“ (Möbel für die Grundschule in Clenze) in Höhe von 26.104,93 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen,

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2017 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 1.073.443,86 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.360,38 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.