Sitzung: 27.05.2021 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 027/2021 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für das zahlungswirksame Budget des
Produktes 11.1.8 „Immobilienmanagement“ in Höhe von 2.512,47 € überplanmäßig
zur Verfügung zu stellen,
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
|
Bezeichnung |
€ |
21.1.1 |
Grundschulen |
261.771,61 |
54.1.1 |
Straßenreinigung,
Winterdienst |
39.644,15 |
Insgesamt 301.415,76
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
das investive Budget des Produktes 21.1.1 „Grundschulen“ (Möbel für die
Grundschule in Clenze) in Höhe von 26.104,93 € außerplanmäßig zur Verfügung zu
stellen,
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2017 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über
1.073.443,86 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und
den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.360,38 € auf
neue Rechnung vorzutragen und
g) dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.