Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Feuerwehrbedarfsplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 029/2021 SG vom 26.04.2021 als Anlage beigefügt ist, mit folgenden Änderungen:

 

1.                   Seite 422

DLK, OF Lüchow

Wird geändert von nicht zwingend erforderlich in erfüllt.

 

2.                   Seite 39 und 41

Einstufung OF Lüchow in W2 wegen Jeetzel und weiterer Gewässer

 

3.                   Unstimmigkeit Personalstärke

FF Bösel wird überprüft

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in einer Arbeitsgemeinschaft aus Feuerwehrführung, Verwaltung und Politik in ein Investitions- und Umsetzungsprogramm überführt.