Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)             den 1. Nachtragshaushalt 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 30.06.2021)

 

und

 

b)        auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der Ausnahmeregelung § 182 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 NKomVG zu verzichten

 

und

 

c)            der geplante Zuschuss an den Wendländischen Geschichts- und Altertumsverein von 1905 e. V. in Höhe von 95.000,00 € ist einzuplanen.