Sitzung: 15.11.2021 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Bürgermeister gemäß § 106
Absatz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben wahrnimmt:
1.
die
repräsentative Vertretung der Gemeinde
2.
den
Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss
3.
die
Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der
Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor
4.
die
Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre
Pflichten