Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt auf Grundlage des § 179 Absatz 1 NKomVG,

 

a)                   für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 keinen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Absatz 4 NKomVG aufzustellen und

 

b)            für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 dem Konsolidierungsbericht nach keine Kapitalflussrechnung gemäß § 128 Absatz 6 Satz 3 NKomVG beizufügen.