Sitzung: 10.02.2022 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 009/2022 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt auf Grundlage des § 179 Absatz 1 NKomVG,
a) für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 keinen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Absatz 4 NKomVG aufzustellen und
b) für die Haushaltsjahre bis
einschließlich 2021 dem Konsolidierungsbericht nach keine Kapitalflussrechnung
gemäß § 128 Absatz 6 Satz 3 NKomVG beizufügen.