Sitzung: 14.06.2022 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 039/2022 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit
§ 71 Absatz 4 und 5 NKomVG fest, dass das Grundmandat der AfD-Fraktion im
-
Samtgemeindeausschuss,
-
Schul-,
Jugend- und Sozialausschuss,
-
Bau-
und Verkehrsausschuss,
-
Brandschutzausschuss,
-
Betriebsausschuss
des „Kommunal-Service-Lüchow“ und
-
Ausschuss
für Welterbe und regionale Entwicklung
durch die Auflösung der AfD-Fraktion
entfällt.
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.
b)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit
Absatz 5 NKomVG fest, dass durch die Auflösung der AfD-Fraktion Herr von
Gottberg nicht mehr für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland
(WVW) benannt ist. Stattdessen wird folgendes Ratsmitglied als Vertreter/in für
die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland benannt:
Birthe Mallach-Mlynczak
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.
c)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit
Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr von Gottberg nimmt sein Grundmandat im
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss wahr.
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.
d)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit
Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr Glesemann nimmt sein Grundmandat im Bau- und
Verkehrsausschuss wahr.
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.