Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)                   Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4 und 5 NKomVG fest, dass das Grundmandat der AfD-Fraktion im

 

-               Samtgemeindeausschuss,

-               Schul-, Jugend- und Sozialausschuss,

-               Bau- und Verkehrsausschuss,

-               Brandschutzausschuss,

-               Betriebsausschuss des „Kommunal-Service-Lüchow“ und

-               Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung

 

durch die Auflösung der AfD-Fraktion entfällt.

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.

 

b)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest, dass durch die Auflösung der AfD-Fraktion Herr von Gottberg nicht mehr für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland (WVW) benannt ist. Stattdessen wird folgendes Ratsmitglied als Vertreter/in für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland benannt:

 

Birthe Mallach-Mlynczak

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.

 

c)                   Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr von Gottberg nimmt sein Grundmandat im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss wahr.

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.

 

d)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr Glesemann nimmt sein Grundmandat im Bau- und Verkehrsausschuss wahr.

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.