Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Annahme der Spenden und Zuwendungen nach § 26 KomHKVO laut beigefügter Aufstellung

 

/              (Anlage I)

 

vom 30.08.2022 – laufende Nummer 2.