Sitzung: 08.02.2023 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 001/2023 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) auf den Wochen- und Jahrmärkten in der Stadt Lüchow (Wendland) gemäß dem vorgeschlagenen Entwurf, der der Sitzungsvorlage Nr. 001/2023 ST vom 18.01.2023 als Anlage beigefügt ist, mit folgenden Änderungen:
§ 3 Neufassung Gebührentarif
Ergänzung: Es wird eine Stromkostenpauschale für eine Anschlussleistung erhoben. Außer auf Wochenmärkten (Ziffer 1).
bis 1 kW frei
ab 1 kW 10,00 €
ab 5 kW 20,00 €
ab 10 kW 30,00 €
Der letzte Absatz
lautet wie folgt:
In der
Standgebühr sind Platzreinigungs- und gegebenenfalls Wasserkosten und
Abwasserkosten enthalten.