Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) auf den Wochen- und Jahrmärkten in der Stadt Lüchow (Wendland) gemäß dem vorgeschlagenen Entwurf, der der Sitzungsvorlage Nr. 001/2023 ST vom 18.01.2023 als Anlage beigefügt ist, mit folgenden Änderungen:

 

§ 3 Neufassung Gebührentarif

 

Ergänzung: Es wird eine Stromkostenpauschale für eine Anschlussleistung erhoben. Außer auf Wochenmärkten (Ziffer 1).

 

bis  1 kW             frei

ab   1 kW             10,00 €

ab   5 kW             20,00 €

ab 10 kW             30,00 €

 

Der letzte Absatz lautet wie folgt:

 

In der Standgebühr sind Platzreinigungs- und gegebenenfalls Wasserkosten und Abwasserkosten enthalten.