Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: -, Enthaltungen: -

Daraufhin beschließt der Rat der Stadt Lüchow/W.,

 

a)        die am 11. Dezember 2003 fertig gestellte Straße „Pastor-Schröder-Ring“ gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße mit Wirkung vom 11. Dezember 2003 zu widmen. Die Straße beginnt an der Straße „Ziegelberg“ und ist mit der Zufahrt zur Straße „Uhlenweg“ 870 m lang. Sie liegt in der Gemarkung Lüchow in Flur 17 auf dem Flurstück 16/22 und in Flur 23 auf dem Flurstück 35/1.

 

            Von der Straße gehen fünf Stichstraßen ab, die alle Sackgassen sind.

 

-           Weg 1 ist 25 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23, auf dem Flurstück 16//70.

 

-           Weg 2 ist 24 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23, auf dem Flurstück 16/80.

 

-           Weg 3 ist 33 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23, auf dem Flurstück 16/53.

 

-           Weg 4 ist 56 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23, auf dem Flurstück 16/50.

 

-           Weg 5 ist 32 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23, auf dem Flurstück 16/73.

 

            Insgesamt sind entlang der Straße 26 Kfz.-Einstellplätze vorhanden.

 

            Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow/W.

 

b)        die in der Stadt Lüchow/W. am 11. Dezember 2003 fertig gestellte Straße „Verlängerung Ziegelberg“ gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 11. Dezember 2003 zu widmen. Der Straßenabschnitt beginnt an der bereits gewidmeten Straße „Ziegelberg“ am Flurstück 19/6, Flur 23, Gemarkung Lüchow und verläuft in südlicher Richtung auf dem Flurstück 16/22, Flur 23, Gemarkung Lüchow. Die Straße endet an dem Flurstück 16/7 und 16/29. Auf der Westseite befindet sich ein Gehweg in einer Länge von 102 m.

 

            Der erste Teilbereich, der mit einem Wendeplatz endet, ist 142 m lang. Von diesem Wendeplatz in südlicher Richtung verläuft ein weiterer Straßenabschnitt, der auf 60 m als Sackgasse endet. Die Straße ist insgesamt 202 m lang.

 

            Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow/W.

 

c)         die am 18. Januar 2005 übernommene Straße „Apfelweg“, OT Plate, gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 18. Januar 2005 zu widmen. Die Straße „Apfelweg“ beginnt an der Straße Flur 1, Flurstück 197/16 und liegt in der Gemarkung Plate, Flur 1, auf den Flurstücken 78/37 und 78/84. Die Straße ist 260 m lang und endet mit einer Wendeschleife.

 

            Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow/W.

 

d)        die in der Stadt Lüchow/W., OT Grabow, am 13. Mai 2003 fertig gestellte Straße „Am Kreuzweg“ gemäß § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 13. Mai 2003 zu widmen.

 

            Die Straße „Am Kreuzweg“ beginnt an der Straße „Lindenallee“, Gemarkung Grabow, Flur 7, Flurstück 33 und liegt auf dem Grundstück Gemarkung Grabow, Flur 7, Flurstück 13/29 und endet an dem Grundstück der Gemeindeverbindungsstraße Nummer 12 mit der Grundstücksbezeichnung Gemarkung Grabow, Flur 7, Flurstück 13/28. Die Straße hat eine Länge von 540 m.

 

            Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow/W.

 

e)        die in der Stadt Lüchow/W. am 15. Dezember 2000 fertig gestellte „Stichstraße an der Senator-Brünger-Straße“ gemäß § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 15. Dezember 2000 zu widmen.

 

            Die Stichstraße beginnt an der Senator-Brünger-Straße und liegt auf dem Flurstück 117/12, Flur 9, Gemarkung Lüchow. Sie hat eine Länge von 120 m. Die Straße eine Sackgasse.

 

            Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow/W.

 

f)          den in der Stadt Lüchow/W. am 5. Februar 2002 fertig gestellten „Verbindungsweg zwischen der Rosenstraße und dem Parkplatz an der Dr.-Lindemann-Straße“, gemäß § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 5. Februar 2002 zu widmen.

 

            Der Verbindungsweg beginnt an der Rosenstraße und liegt auf dem Grundstück der Gemarkung Lüchow, Flur 8, Flurstück 271/4 und endet am Dr.-Lindemann-Parkplatz, Gemarkung Lüchow, Flur 8, Flurstück 237/5. Die Länge des Verbindungsweges beträgt 36 m.

 

            Die Benutzung des Verbindungsweges ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Der Anliegerkraftfahrzeugverkehr ist gestattet.

 

            Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow/W.