Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: -, Enthaltungen: -

Nachdem Herr Klauck den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage Nr. 303/1 vom 20.02.2008 vorgetragen hat, beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), einen Antrag an den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gemäß § 5 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) zur Straßenverkehrsbehörde zu bestimmen.