Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung fest, Ratsmitglied Hans-Joachim Beyer wird als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH entsandt.

Als namentlicher Vertreter wird Ratsmitglied Ernst-Eckard Kunitz benannt.