Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Abgabensatz von bisher 0,46 € je Kubikmeter Abwasser abzuschaffen und durch den gesetzlich festgeschriebenen pauschalen Abgabensatz von 17,89 €/Kleineinleiter zu ersetzen.

 

Der § 5 der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Abwälzung der Abwasserabgabe wird wie folgt neu gefasst:

 

"1.        Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner auf dem Grundstück berechnet. Einwohner sind alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abwasserabgabe zu entrichten ist.

 

2.         Der Abgabensatz beträgt für Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, 17,89 € und für Personen, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, 8,95 €."