Sitzung: 03.12.2009 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 031/2009 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschließt,
1. die
der Sitzungsvorlage Nr. 031/2009 SG vom 17.11.2008 als Anlage beigefügte Richtlinie
des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen
Leistungen wird beschlossen und
2. für
den Samtgemeindebürgermeister gilt diese Richtlinie sinngemäß. Des Weiteren
werden die Verwaltungsvorschriften des Landes zu § 78 Niedersächsisches
Beamtengesetz (Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 15.03.2000) für den
Samtgemeindebürgermeister für anwendungsfähig erklärt.