Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.         die der Sitzungsvorlage Nr. 031/2009 SG vom 17.11.2008 als Anlage beigefügte Richtlinie des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen wird beschlossen und

 

2.         für den Samtgemeindebürgermeister gilt diese Richtlinie sinngemäß. Des Weiteren werden die Verwaltungsvorschriften des Landes zu § 78 Niedersächsisches Beamtengesetz (Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 15.03.2000) für den Samtgemeindebürgermeister für anwendungsfähig erklärt.