Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)        er erkennt den Bedarf eines weiteren reinen Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) grundsätzlich an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens zwölf Kinder verbindlich pro Gruppe für den Besuch einer Krippengruppe angemeldet sind,

 

b)        das Defizit der Krippengruppen ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75%/25% vereinbart und

 

c)         der zu erwartende Zuschuss zuzüglich anteiliger Tilgungsleistungen für die Kostenbeteiligung ist im Haushaltsplan 2010 zu veranschlagen.