Sitzung: 03.12.2009 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 073/2009 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) er erkennt den Bedarf eines weiteren
reinen Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) grundsätzlich an und erklärt sich
grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem
Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens zwölf Kinder
verbindlich pro Gruppe für den Besuch einer Krippengruppe angemeldet sind,
b) das Defizit der Krippengruppen ist
gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf
wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft
Landkreis/Samtgemeinde von 75%/25% vereinbart und
c) der zu erwartende Zuschuss zuzüglich
anteiliger Tilgungsleistungen für die Kostenbeteiligung ist im Haushaltsplan
2010 zu veranschlagen.