Sitzung: 26.10.2010 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 050/2010 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, nachträglich gemäß § 89 Niedersächsische
Gemeindeordnung die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres
2009 zu genehmigen, die den Höchstbetrag von 3.000,00 € überschreiten, über den
der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt ist, seine Zustimmung zu erteilen.