Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Bebauungsplan “Östlich des Mühlenberges“ wird geändert. Der Geltungsbereich der 1. Änderung erfasst die Flurstücke 34/2, 34/4, 34/5, 34/20, 34/22 und 34/23, Flur 3, Gemarkung Kolborn. Für das Änderungsgebiet wird die textliche Festsetzung “Garagen gemäß § 12 und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von Grundstückseinfriedungen, sind in den nicht überbaubaren Flächen unzulässig“ aufgehoben.

 

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nur durchgeführt, wenn die vorteilhabenden Eigentümer die Kosten der Planung durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages übernehmen.