Sitzung: 15.11.2010 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 102/2010 ST
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Bebauungsplan “Östlich des
Mühlenberges“ wird geändert. Der Geltungsbereich der 1. Änderung erfasst die
Flurstücke 34/2, 34/4, 34/5, 34/20, 34/22 und 34/23, Flur 3, Gemarkung
Kolborn. Für das Änderungsgebiet wird die textliche Festsetzung “Garagen gemäß
§ 12 und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von
Grundstückseinfriedungen, sind in den nicht überbaubaren Flächen unzulässig“
aufgehoben.
Das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nur durchgeführt, wenn die
vorteilhabenden Eigentümer die Kosten der Planung durch Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages übernehmen.