Die
Thematik „Vermarktung“ fällt im weitesten Sinne unter Wirtschaftsförderung und
liegt entsprechend in der Zuständigkeit der jeweiligen Gliedgemeinden.
Eine
Übertragung der Vermarktung auf die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist auf
Grund der Ablehnung dreier Gliedgemeinden nicht möglich. Alternativ ist nunmehr
der Beitritt der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum Verein „Wendland
Regionalmarketing e. V.“ vorgesehen. Dieser Verein hat die Aufgabe, ein
ganzheitliches Marketing für die Region Wendland zu entwickeln.
Die
genauen Regularien des Vereines sind der Satzung zu entnehmen (vgl. Anlage 1).
Die
vollumfängliche Vermarktung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Region zielt
auf folgende Aspekte:
- Bevölkerung
- Tourismus
- Unternehmen
Im
Einzelnen bedeutet dieses:
a) die Vermarktung auch und gerade nach Innen im Sinne
von Bürgerservice/Bürgerfreundlichkeit/regionale Attraktivität für die Bevölkerung
in Verbindung mit dem Erhalt oder der Schaffung eines Gefühles von „Heimat“
(Identifizierung mit der eigenen Region)
b) die Vermarktung (weiterführend und in Zusammenarbeit
mit der EWT und der Wirtschaftsförderung) der Region für den Tourismus in allen
gegebenen Facetten
a1. Urlaub in der Region
a2. Ausflüge auf Tagesbasis in die Region
a3. Veranstaltungen in der Region (Kulturelle
Landpartie, Feste, Konzerte
etc.)
a4. regionaler themenbezogener Tourismus (z. B.
Energie-Tourismus)
c)
die Vermarktung aller
Gewerbeflächen in der Region in Ergänzung zu ggf. bestehenden Verträgen der
Gliedgemeinden mit der Wirtschaftsförderung
Vor
dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der kommunalen Finanzlage, den
Strukturveränderungen im gewerblichen Bereich sowie dem zunehmenden
Wettbewerbsdruck in und zwischen den Regionen besteht ein enormer und
kurzfristiger Handlungsbedarf hinsichtlich einer Regionalvermarktung. In diesem
Zusammenhang besteht die Notwendigkeit, die Region in Gänze als Marke („Wendland“)
zu entwickeln.
Diese
Marke entsteht durch:
- die Schaffung eines
eindeutigen und möglichst unverwechselbaren Profils
- die Schaffung von
Identität und Image
- die „Inszenierung“
der gesamten Region
- den Ausbau einer
netzwerkähnlichen Kommunikationsstruktur
Diese
regionale Vermarktung kann und soll nicht ausschließlich durch Verwaltung und
Politik betrieben werden. Eine erfolgreiche Strategie benötigt die Teilhabe der
hiesigen Kaufmannschaften/Unternehmen. Die Bereitschaft aller Interessengruppen
ist gegeben und auf gemeinsamen Treffen bekundet worden.
In
der Konsequenz dieser Vorbetrachtungen ist eine Mitgliedschaft weiterer
kommunaler Gebietskörperschaften (Gliedgemeinden) sowie von Vereinen,
Interessenverbänden, Unternehmen etc. vorgesehen. In Abstimmung mit Vertretern
der regionalen Wirtschaft sind deren Mitgliedsbeiträge sowie weitere
Spenden/Sponsoringbeträge für Projekte und Aktivitäten des Vereines vorgesehen
und stellen sinngemäß das Äquivalent zum Beitrag der Samtgemeinde dar. Die
jeweiligen Beiträge sind in einer Beitragsordnung (vgl. Anlage 2) geregelt.
Für
die Mitgliedschaft im Verein „Wendland Regionalmarketing e. V.“ fallen
entsprechend der Beitragsordnung Jahresbeiträge an. Der Jahresbeitrag der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beträgt 36.000,00 €. Dieser Betrag ist in monatlichen
Zahlungen zu 3.000,00 € an den Verein zu leisten (vgl. Beitragsordnung, Anlage
2)
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Verein „Wendland
Regionalmarketing e. V.“ beizutreten. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf
36.000,00 € pro Jahr. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird laufend über
aktuelle Entwicklungen und anstehende Projekte informiert, ferner erhält sie
ein Jahr nach Beginn der regionalen Vermarktung einen Zwischenbericht und nach
Ablauf von zwei Jahren wird das gesamte Projekt im Hinblick auf Effizienz und
Sinn überprüft und die Mitgliedschaft ggf. beendet.