Betreff
Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2009
Vorlage
050/2010 SG
Aktenzeichen
202202SG:0007/SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dem Haushaltsjahr 2008 ist bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die budgetorientierte Haushaltsführung eingeführt worden, mit der über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben praktisch gegenstandslos geworden sind.

Dennoch ließ es sich nicht vermeiden, dass im Haushaltsjahr 2009 - trotz Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Ausgabe-Haushaltsstellen innerhalb des betroffenen Budgets - zwei Budgets im Verwaltungshaushalt überschritten wurden.

 

Derartige Überschreitungen bedürfen gemäß § 89 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) grundsätzlich der Genehmigung durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Ähnlich der Zuständigkeitsregelung für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach dem bisherigen Haushaltsverfahren wurde auch für Überschreitungen eines Budgets eine "Bagatellgrenze" eingeführt. Danach können über- und außerplanmäßige Ausgaben bis einschließlich 3.000,00 € durch den Samtgemeindebürgermeister genehmigt werden.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 belaufen sich im

 

Verwaltungshaushalt auf 84.546,05 € und verteilen sich auf folgende Budgets:

 

1.         Budget 4: Immobilienmanagement

 

Dieses Budget wurde um insgesamt 67.653,09 € überschritten. Hauptursache für die Überschreitung war u. a. eine Mindereinnahme von 146.810,17 € bei der Haushaltsstelle 8800.1620 - Erstattungen an das Immobilienmanagement -.

 

 

2.         Budget 9: Niko-Projekt

 

Dieses Budget wurde um insgesamt 16.892,15 € überschritten. Hauptgrund für diese Überschreitung war u. a. eine fehlende Einnahme in Höhe von 14.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4510.1620 - Erstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden -.


Gesamtdeckung


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, nachträglich gemäß § 89 NGO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 zu genehmigen, die den Höchstbetrag von 3.000,00 € überschreiten, über den der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt ist, seine Zustimmung zu erteilen.