Mit dem Haushaltsjahr
2008 ist bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die budgetorientierte
Haushaltsführung eingeführt worden, mit der über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben
praktisch gegenstandslos geworden sind.
Dennoch ließ es sich
nicht vermeiden, dass im Haushaltsjahr 2009 - trotz Mehreinnahmen bzw.
Einsparungen bei anderen Ausgabe-Haushaltsstellen innerhalb des betroffenen
Budgets - zwei Budgets im Verwaltungshaushalt überschritten wurden.
Derartige Überschreitungen
bedürfen gemäß § 89 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) grundsätzlich
der Genehmigung durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Ähnlich der
Zuständigkeitsregelung für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben nach dem bisherigen Haushaltsverfahren wurde auch für Überschreitungen
eines Budgets eine "Bagatellgrenze" eingeführt. Danach können über-
und außerplanmäßige Ausgaben bis einschließlich 3.000,00 € durch den
Samtgemeindebürgermeister genehmigt werden.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 belaufen sich im
Verwaltungshaushalt auf 84.546,05 €
und verteilen sich auf folgende Budgets:
1. Budget 4: Immobilienmanagement
Dieses Budget wurde um insgesamt 67.653,09 € überschritten. Hauptursache
für die Überschreitung war u. a. eine Mindereinnahme von 146.810,17 € bei der
Haushaltsstelle 8800.1620 - Erstattungen an das Immobilienmanagement -.
2. Budget 9: Niko-Projekt
Dieses Budget wurde um insgesamt 16.892,15 € überschritten. Hauptgrund
für diese Überschreitung war u. a. eine fehlende Einnahme in Höhe von 14.000,00
€ bei der Haushaltsstelle 4510.1620 - Erstattung von Gemeinden und
Gemeindeverbänden -.
Gesamtdeckung
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, nachträglich gemäß § 89 NGO die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 zu genehmigen, die
den Höchstbetrag von 3.000,00 € überschreiten, über den der
Samtgemeindebürgermeister ermächtigt ist, seine Zustimmung zu erteilen.