Betreff
Bestellung einer Gemeindewahlleiterin/eines Gemeindewahlleiters und einer stellvertretenden Gemeindewahlleiterin/eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 11. September 2011
Vorlage
105/2010 ST
Aktenzeichen
129300SG:2011
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Wahlleitung ist gemäß § 2 Absatz 7 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in den Gemeinden die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) für die Gemeindewahl.

 

Gemäß § 9 Absatz 1 NKWG ist im Sinne von § 2 Absatz 7 Ziffer 1 NKWG die Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

 

Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sein (§ 9 Absatz 3 NKWG).

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 3 NKWG kann der Gemeinderat abweichend von Absatz 1 als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter Bedienstete der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden berufen.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (z. B. Unterschriften bei Fristwahrung) wird gebeten, den

 

                        Stadtdirektor Hubert Schwedland,

                        wohnhaft OT Granstedt Nr. 9, 29459 Clenze,

                        zum Gemeindewahlleiter

 

und die

                        Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig,

                        wohnhaft Louis-Rüß-Straße 10, 29459 Clenze,

                        zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin

 

zu bestellen.


Keine


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für die Kommunalwahl am 11. September 2011 den

 

                        Stadtdirektor Hubert Schwedland,

                        wohnhaft OT Granstedt Nr. 9, 29459 Clenze,

                        zum Gemeindewahlleiter

 

und die

                        Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig,

                        wohnhaft  Louis-Rüß-Straße 10, 29459 Clenze,

                        zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin

 

zu bestellen.