Das
Land Niedersachsen beabsichtigt, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu
ändern. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, zum Änderungsentwurf Stellung zu
nehmen. Diese Stellungnahme muss bis zum 30. November 2010 abgegeben werden.
Nach
Ansicht der Verwaltung sind Stadt und Samtgemeinde nur durch Ziffer 1 k) aa)
betroffen. Unter dieser Ziffer ist vorgesehen, das LROP um folgenden Satz zu
ergänzen: „In Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung sollen
Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden.“
Auf
Grund dieser in die regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmenden Regelung
wäre es zukünftig zulässig, in den Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung
bei Repowering-Maßnahmen Anlagen mit einer erheblich größeren Höhe als bisher
zulässig zu errichten (bis zu 140 m Nabenhöhe = 200 m Gesamthöhe ist zurzeit
möglich). Dadurch würde sich zwar die Anzahl der Anlagen um ca. ein Drittel
verringern, aber die Anlagen müssten mit einer Nachtbefeuerung und rotweißen
Flügelenden bzw. Tagbefeuerung ausgestattet sein. Diese Anlagen wären weithin
sichtbar und würden den Denkmalwert der Rundlinge weiter beeinträchtigen.
Die
Vorteile größerer Anlagen liegen in einer besseren Windausnutzung, da die
Luftschichten oberhalb von 60 m über Gelände relativ ungestört sind und dadurch
die Rotoren besser im Wind stehen. Es sind Ertragssteigerungen von bis zu 30 %
je Windpark möglich.
Es
ist abzuwägen, welchem Belang Vorrang eingeräumt werden soll.
Es
wird folgende Stellungnahme vorgeschlagen:
Zu Ziffer 1 k) aa):
Ein Verzicht auf die Höhenbegrenzung in
Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung wird für den Bereich der Stadt
Lüchow (Wendland) nicht akzeptiert.
Die Stadt Lüchow (Wendland) beabsichtigt,
für die einzigartige Siedlungsform der Rundlingsdörfer im Hannoverschen Wendland einen
Antrag auf Aufnahme in das Weltkulturerbe zu stellen. Auf Grund der Vielzahl
der vorhandenen Windenergieanlagen
mit einer maximal zulässigen Höhe von 100 m besteht bereits eine Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Dörfer mit
ebenfalls nachteiligen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr. Eine
Freigabe der Höhenbegrenzung würde zukünftig bei Repowering-Maßnahmen den Denkmalwert der Rundlingsdörfer erheblich
beeinträchtigen bzw. völlig zunichte machen. Eine Aufnahme in das
Weltkulturerbe wäre dadurch erheblich
erschwert.
Keine
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die von der Verwaltung ausgearbeitete
Stellungnahme zum Entwurf der Änderungsverordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm
Niedersachsen.
ODER
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, keine Stellungnahme zur Änderungsverordnung
zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen abzugeben.