Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet "Brunsilien"
Vorlage
121/2010 ST
Aktenzeichen
233000ST.05:Brunsilien
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bezug nehmend auf die Sitzungsvorlage Nr. 111/2010 ST vom 01.11.2010 hat sich der Sachverhalt bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe für den Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet „Brunsilien“ wie folgt geändert:

 

Nach Erstellung der vorgenannten Sitzungsvorlage fand ein weiteres Gespräch mit der Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg statt.

Die vorgelegten Entwürfe wurden eingehend beraten und leichte Änderungen vorgenommen.

Insgesamt ergeben sich hiernach Kosten für eine Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe in Höhe von ca. 1,27 Mio. €. Aus diesem Grunde wurde angeregt, nochmals über die Kostenverteilung bzw. über die Größe der Kindertagesstätte nachzudenken. Bei einer Realisierung einer Drei-Gruppen-Kindertagesstätte wäre eine Kostenbeteiligung der Stadt Lüchow (Wendland) in Höhe der Grundstückskosten von ca. 71.000,00 € notwendig. Für eine Drei-Gruppen-Kindertagesstätte spricht, dass Eltern, die Krippenkinder und Kindergartenkinder betreuen lassen müssen, diese in einer Einrichtung unterbringen könnten. Auch müssen die Kinder die Einrichtung nicht zwingend wechseln, wenn sie das Kindergartenalter erreicht haben.

Sollte die Drei-Gruppenvariante umgesetzt werden, würde das Deutsche Rote Kreuz zusätzlich 6.000,00 € für die Beschaffung von Außenspielgeräten für die Kindergartengruppe bereitstellen.

 

Auf Grund der hohen Kosten hat der Architekt einen Alternativvorschlag mit einer Kindertagesstätte für lediglich zwei Krippengruppen erarbeitet. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 770.000,00 €. Bei dieser Variante würde kein Eigenanteil für die Stadt anfallen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

der Realisierung einer Drei-Gruppen-Kindertagesstätte im Baugebiet „Brunsilien“ zuzustimmen; die Stadt Lüchow (Wendland) übernimmt die Grunderwerbskosten in Höhe von ca. 71.000,00 €.

 

ODER

 

der Realisierung der Kindertagesstätte für zwei Krippengruppen im Baugebiet „Brunsilien“ zuzustimmen.