Betreff
Weiterentwicklung des ev.-luth. St.-Johannis-Kindergartens in Lüchow (Wendland)
Vorlage
005/2011 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für den ev.-luth. St. Johannis-Kindergarten ist die Erweiterung des Essplatzes und des Leitungsbüros geplant. Darüber hinaus möchte der Träger Räumlichkeiten für ein Familienzentrum schaffen.

Die Erweiterung des Essplatzes und des Leitungsbüros ist für den Betrieb des Kindergartens und die gute Betreuung der Kinder erforderlich. Das Kirchenkreisamt Lüchow-Dannenberg begründet dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gegenüber weiter, dass durch die veränderten Betreuungsbedarfe immer mehr Kinder den Mittagstisch nutzen, als Plätze zur Verfügung stehen. Eine Betreuung von vier Stunden am Vormittag ohne Mittagessen stellt mittlerweile die Ausnahme dar und geht an der Arbeitswirklichkeit vorbei; der Essplatz ist jedoch bei Erbauung des Kindergartens so eingerichtet worden, wie es vor über 20 Jahren erforderlich war.

Mittlerweile sind zwei getrennte Bereiche für das Mittagessen erforderlich. Derzeit stehen 16 Essplätze zur Verfügung, nach der Erweiterung sollen es 28 sein.

Bei diesem Kindergarten handelt es sich um einen Betrieb von mittlerweile 21 ständigen Mitarbeiter/innen. Ein Leitungsbüro für die Koordinierung der KiTa-Arbeit sollte laut Kirchenkreisamt angemessen ausgestattet sein und Raum für die vielfältigen Leitungstätigkeiten bieten. Das Leitungsbüro würde sich von 12,3 m² auf 18,4 m² vergrößern.

Für diese beiden Maßnahmen fallen Kosten in Höhe von ca. 205.000,00 € an, die laut Jugendhilfevereinbarung vom Träger vorfinanziert und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg (75 %) sowie von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (25 %) im Rahmen der Betriebskostenabrechnung getragen werden müssen.

Soweit das Kirchenkreisamt ein Darlehen über fünf Jahre aufnimmt, werden in der Betriebskostenabrechnung jährlich ca. 47.000,00 € für Zins und Tilgung in Rechnung gestellt, bei einem Darlehen über sieben Jahre ca. 35.000,00 € und bei zehn Jahren ca. 26.000,00 €. Auf Grund der derzeitig günstigen Zinsen favorisiert der Landkreis eine kurze Laufzeit.

Hierfür benötigt das Kirchenkreisamt eine Zusage von der Samtgemeinde und/oder vom Landkreis, dass der Betrieb der Kindertagesstätte für die Zeit des Schuldendienstes aufrechterhalten wird.

Im Rahmen der vorgenannten Umbaumaßnahmen möchte der Kirchenkreis außerdem Räumlichkeiten für ein Familienzentrum schaffen. Die Kosten hierfür betragen ca. 132.000,00 € und werden von ihm aus eigenen oder anderen Fördermitteln getragen. Auch die Personalkosten trägt die Kirche, ohne hierfür Zuschussanträge zu stellen.

Die Schaffung eines Familienzentrums hält der Träger an Hauptstandorten für unumgänglich. Die vielfältigen Probleme der Familien könnten nur durch niedrigschwellige Angebote aufgegriffen und bearbeitet werden. Die KiTa sei dabei ein Ort, der den Zugang zu den Familien erleichtert. Die Einrichtung soll gegenüber Familien und anderen Anbietern der Familien- und Jugendhilfe geöffnet werden, bestehende Netzwerke sollen verstärkt und ausgebaut werden. Es geht dem Träger um Verbindung der einzelnen Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Der Träger stellt gegenüber dem Landkreis dar, dass die Erweiterung des Essplatzes/des Leitungsbüros und die Schaffung von Räumlichkeiten für das Familienzentrum konzeptionell so miteinander verbunden sind, dass eine strikte Trennung in einzelne Bauabschnitte nicht möglich sei. So soll z. B. das Leitungsbüro, das sich derzeit mitten in der Einrichtung befindet, in den neu zu schaffenden Eingangsbereich gelegt werden. Im Eingangsbereich soll jedoch auch ein Elterncafé entstehen, das ein Angebot des Familienzentrums darstellt.

Resultierend aus dieser engen Verknüpfung sollen die Kosten für Wasser, Strom, Heizung und sonstige Nebenkosten nach Möglichkeit im Rahmen des KiTa- Betreibervertrages übernommen werden, ebenso die Sachkosten für Verbrauchsmittel und die laufende Bauunterhaltung im Rahmen der normalen Betriebskosten-Ansätze der KiTa. Einnahmen aus Nutzungsentgelten des Familienzentrums würden ebenso in die Betriebskostenabrechnung mit eingestellt.

Der zuständige Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat diesem Antrag einstimmig so zugestimmt (vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde).


Die jährliche Tilgungsrate von ca. 47.000,00 € (bei einer Laufzeit von fünf Jahren) wird in der Betriebskostenabrechnung gemäß Jugendhilfevereinbarung durch Landkreis (75 %) und Samtgemeinde (25 %) im Rahmen des Defizitausgleiches finanziert bei Sachkonto 4312000 - Kostenstelle 420001 - Kostenträger 365101 (jährlich 11.750,00 €).


Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur empfiehlt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erkennt den Bedarf der Erweiterung des Essplatzes und des Leitungsbüros im ev.-luth. St.-Johannis-Kindergarten in Lüchow (Wendland) sowie die Berücksichtigung der jährlichen Raten für Zins und Tilgung dieser Baumaßnahme in Höhe von ca. 47.000,00 € im Rahmen des Betriebskostendefizites an. Die Zusage, dass für diese Zeit der Tilgung (fünf Jahre) der Betrieb der vorgenannten Kindertagesstätte gewährleistet ist, ist durch den Betreibervertrag mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die bestehende Jugendhilfevereinbarung geregelt.