Betreff
Übernahme einer Wegebaulast zu Lasten des Flurstückes 92/5, Flur 2, Gemarkung Jabel
Vorlage
009/2011 ST
Aktenzeichen
632004SG:Biogasanlagen/Jabel
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Am Rande der Ortslage Jabel ist die Errichtung einer Biogasanlage in Planung. Es handelt sich um eine privilegierte landwirtschaftliche Anlage, sodass eine Bauleitplanung voraussichtlich nicht erforderlich sein wird.

Im Rahmen einer Antragskonferenz zu dem Vorhaben wurde aber deutlich, dass unter anderem die Erschließung des Grundstückes zu regeln ist. Vorgesehen ist eine Zu- und Abfahrt über den oben genannten Wirtschaftsweg der Stadt Lüchow (Wendland).

Dieser Weg ist - wie alle Wirtschaftswege - nicht gewidmet. Zum Nachweis einer rechtlich dauerhaft gesicherten Zuwegung ist die Eintragung einer Wegebaulast erforderlich.

 

In diesem Zusammenhang muss aber auch geprüft werden, ob der vorhandene Weg überhaupt den zusätzlichen Schwerlastverkehr aufnehmen kann.

 

Der vorhandene Weg ist nur 3,0 m breit und vor Jahren für eine mittlere Beanspruchung ausgebaut, also für das gelegentliche saisonale Überfahren für die Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen.

 

Die Verkehrsbelastungen, die durch den Betrieb der Biogasanlage, den vorhandenen und die weiteren geplanten Lagerhallen entstehen, sind für den Weg zu hoch, sodass der Weg innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schaden nehmen würde.

 

Einer Baulasterteilung und damit Benutzung des Weges als Zufahrt kann daher nur zugestimmt werden, wenn der Weg vorab auf Bauklasse V verstärkt wird und Ausweichstellen für Begegnungsverkehr geschaffen werden.


Die Kosten hierfür betragen ca. 41.000,00 €.


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stimmt der Übernahme einer Wegebaulast zu Lasten des Flurstückes Gemarkung Jabel, Flur 2, Flurstück 92/5, unter der Voraussetzung zu, dass der betroffene Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 220 m nach den Plänen der Stadt Lüchow (Wendland) auf Kosten des Baulastnehmers ausgebaut wird.