Betreff
Grundsatzbeschluss zur Bauleitplanung zwischen Tarmitz und Lüchow (Wendland)
Vorlage
010/2011 ST
Aktenzeichen
612605ST:Brünger
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Errichtung einer Abstellfläche für Lkws sowie weitere bauliche Anlagen auf einem Hofgrundstück in Tarmitz machen die Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen erforderlich.

 

Diese Bauleitpläne werden in den Bereich eines Vorranggebietes für Siedlungserweiterung östlich von Lüchow (Wendland) eingreifen. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) festzulegen, wie dieser Bereich zukünftig genutzt werden soll.

 

Hierzu hat die Stadt eine städtebauliche Entwicklungsplanung aufzustellen und die Samtgemeinde den derzeitigen Flächennutzungsplan anzupassen.

 

Schlussendlich wäre für die konkreten Bauvorhaben die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.

Die Kosten für die Entwicklungsplanung hat die Stadt zu tragen.

Für den Bebauungsplan ist eine Kostenübernahme durch den Bauherrn anzufordern.


Kosten der Stadt: Städtebauliche Entwicklungsplanung ca. 10.500,00 €.


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für den Bereich zwischen Tarmitz und Lüchow (Wendland) eine städtebauliche Entwicklungsplanung vorzunehmen.