Die Errichtung einer
Abstellfläche für Lkws sowie weitere bauliche Anlagen auf einem Hofgrundstück
in Tarmitz machen die Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen erforderlich.
Diese Bauleitpläne
werden in den Bereich eines Vorranggebietes für Siedlungserweiterung östlich
von Lüchow (Wendland) eingreifen. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat gemeinsam mit
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) festzulegen, wie dieser Bereich zukünftig
genutzt werden soll.
Hierzu hat die Stadt
eine städtebauliche Entwicklungsplanung aufzustellen und die Samtgemeinde den
derzeitigen Flächennutzungsplan anzupassen.
Schlussendlich wäre
für die konkreten Bauvorhaben die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes notwendig.
Die Kosten für die
Entwicklungsplanung hat die Stadt zu tragen.
Für den Bebauungsplan
ist eine Kostenübernahme durch den Bauherrn anzufordern.
Kosten der Stadt:
Städtebauliche Entwicklungsplanung ca. 10.500,00 €.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, für den Bereich zwischen Tarmitz und Lüchow (Wendland)
eine städtebauliche Entwicklungsplanung vorzunehmen.