Betreff
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vom 14. Januar 2011
Vorlage
011/2011 ST
Aktenzeichen
612009SG:Änderung F-Plan Möbel Schulze
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit anliegendem Antrag hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) die Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanes im Bereich „Saaßer Chaussee“ beantragt.

 

Bereits 2008/2009 gab es einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich. Somit sollte auch die Errichtung eines Verbrauchermarktes ermöglicht werden.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt, da seinerzeit zwingende rechtliche Vorgaben gegen eine Planung sprachen.

 

Insbesondere die Randlage jenseits der B 248 sprach seinerzeit gegen eine Darstellung im Flächennutzungsplan.

Durch die Inbetriebnahme der Ortsumgehung und die Abstufung der „alten“ B 248 zur Gemeindestraße kann die Situation erneut betrachtet werden. Der Standort „rückt“ somit planerisch näher an die Stadt heran.

 

Erste Vorgespräche mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg als Genehmigungsbehörde haben ergeben, dass durchaus die Möglichkeit bestehen könnte, den in Rede stehenden Bereich mit dem Ziel zu überplanen, dort Einzelhandel zu ermöglichen.

 

Voraussetzung dafür ist allerdings zwingend, dass der Bedarf durch ein Einzelhandelsgutachten nachgewiesen wird. Die Kosten hierfür würden rund 25.000,00 € betragen.

 

Bevor weitere Planungsschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. zur Änderung des Flächennutzungsplanes unternommen werden, sollte zunächst ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben werden.


Kosten für ein Einzelhandelsgutachten ca. 25.000,00 €.


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für den Bereich des gesamten Stadtgebietes ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben.