Mit anliegendem Antrag
hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) die Aufstellung eines
Flächennutzungs- und Bebauungsplanes im Bereich „Saaßer Chaussee“ beantragt.
Bereits 2008/2009 gab
es einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich.
Somit sollte auch die Errichtung eines Verbrauchermarktes ermöglicht werden.
Die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) hat die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt, da seinerzeit
zwingende rechtliche Vorgaben gegen eine Planung sprachen.
Insbesondere die
Randlage jenseits der B 248 sprach seinerzeit gegen eine Darstellung im
Flächennutzungsplan.
Durch die
Inbetriebnahme der Ortsumgehung und die Abstufung der „alten“ B 248 zur
Gemeindestraße kann die Situation erneut betrachtet werden. Der Standort
„rückt“ somit planerisch näher an die Stadt heran.
Erste Vorgespräche mit
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg als Genehmigungsbehörde haben ergeben, dass
durchaus die Möglichkeit bestehen könnte, den in Rede stehenden Bereich mit dem
Ziel zu überplanen, dort Einzelhandel zu ermöglichen.
Voraussetzung dafür
ist allerdings zwingend, dass der Bedarf durch ein Einzelhandelsgutachten
nachgewiesen wird. Die Kosten hierfür würden rund 25.000,00 € betragen.
Bevor weitere
Planungsschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. zur Änderung des
Flächennutzungsplanes unternommen werden, sollte zunächst ein
Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben werden.
Kosten für ein
Einzelhandelsgutachten ca. 25.000,00 €.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, für den Bereich des gesamten Stadtgebietes ein
Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben.