Betreff
Antrag der Neuen Stadtmusik Lüchow (Wendland) auf Zuschussgewährung und Verwendung des Wappens der Stadt
Vorlage
014/2011 ST
Aktenzeichen
413110ST:0001
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2009 beschlossen, dass für die Umwandlung des SKF-Orchesters in ein Stadtorchester in 2010 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € zur Verfügung gestellt wird.

 

Mit Schreiben vom Januar 2011, Eingang 28. Januar 2011, hat die Neue Stadtmusik Lüchow (Wendland) um Prüfung gebeten, ob für das Jahr 2011 eine finanzielle Unterstützung - wie im Vorjahr - möglich sei. Zur Wahrung eines ordentlichen Niveaus sei ein regelmäßiger Übungsbetrieb mit Übungsleiter notwendig. Es entstünden Kosten für Noten, Uniformen, Fahrtkosten, Werbekosten für eigene Auftritte, Raumkosten usw. Anstelle des früheren SKF-Konzertes werden in diesem Jahr außerhalb Lüchows drei eigene kleinere Konzerte in Damnatz, Satemin und Gorleben durchgeführt. Für den nächsten Winter 2011/2012 seien zwei bis drei wendländische Musikabende im Kurhaus Bad Bevensen geplant.

 

Weiterhin würde die Neue Stadtmusik Lüchow (Wendland) gerne auf ihren neuen Uniformen die Zugehörigkeit zur Stadt Lüchow (Wendland) dokumentieren und hat daher die Nutzung des Lüchower Stadtwappens als Brustaufnäher auf den Uniformen beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die Umwandlung des ehemaligen SKF-Orchesters in ein Stadtorchester wurde ein einmaliger Zuschuss gezahlt. Sollte dem Zuschussantrag in 2011 stattgegeben werden, ist davon auszugehen, dass zukünftig ein jährlicher Zuschuss erwartet wird. Auf Grund der finanziellen Situation der Stadt Lüchow (Wendland) kann die Verwaltung nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Dabei ist auch zu bedenken, dass das Orchester für seine Auftritte bei Veranstaltungen der Stadt Lüchow (Wendland), z. B. beim Stadtfest, eine Vergütung des Auftrittes fordert. Eine evtl. Zuschusszahlung könnte mit einem Gratisauftritt des Orchesters beim Stadtfest kombiniert werden.

 

Eine Verwendung des Wappens zu nichtamtlichen Zwecken ist nach § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland) vom 22. März 1995, in der zurzeit geltenden Fassung, nur mit Genehmigung der Stadt Lüchow (Wendland) gestattet.

Über die Erteilung der Genehmigung hat der Verwaltungsausschuss gemäß § 57 Absatz 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zu entscheiden.

 

Vonseiten der Verwaltung werden grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Zustimmung erhoben.


Keine


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt,

 

a)         der Antrag der Neuen Stadtmusik Lüchow (Wendland) wird abgelehnt und

 

b)         der Neuen Stadtmusik Lüchow (Wendland) wird die Genehmigung erteilt, auf ihren Uniformen das farbige Wappen der Stadt Lüchow (Wendland) verwenden zu dürfen.