Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2009 beschlossen,
dass für die Umwandlung des SKF-Orchesters in ein Stadtorchester in 2010 ein
einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € zur Verfügung gestellt wird.
Mit
Schreiben vom Januar 2011, Eingang 28. Januar 2011, hat die Neue Stadtmusik
Lüchow (Wendland) um Prüfung gebeten, ob für das Jahr 2011 eine finanzielle
Unterstützung - wie im Vorjahr - möglich sei. Zur Wahrung eines ordentlichen
Niveaus sei ein regelmäßiger Übungsbetrieb mit Übungsleiter notwendig. Es
entstünden Kosten für Noten, Uniformen, Fahrtkosten, Werbekosten für eigene Auftritte,
Raumkosten usw. Anstelle des früheren SKF-Konzertes werden in diesem Jahr
außerhalb Lüchows drei eigene kleinere Konzerte in Damnatz, Satemin und
Gorleben durchgeführt. Für den nächsten Winter 2011/2012 seien zwei bis drei
wendländische Musikabende im Kurhaus Bad Bevensen geplant.
Weiterhin würde die
Neue Stadtmusik Lüchow (Wendland) gerne auf ihren neuen Uniformen die
Zugehörigkeit zur Stadt Lüchow (Wendland) dokumentieren und hat daher die
Nutzung des Lüchower Stadtwappens als Brustaufnäher auf den Uniformen
beantragt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Für
die Umwandlung des ehemaligen SKF-Orchesters in ein Stadtorchester wurde ein
einmaliger Zuschuss gezahlt. Sollte dem Zuschussantrag in 2011 stattgegeben
werden, ist davon auszugehen, dass zukünftig ein jährlicher Zuschuss erwartet
wird. Auf Grund der finanziellen Situation der Stadt Lüchow (Wendland) kann die
Verwaltung nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Dabei
ist auch zu bedenken, dass das Orchester für seine Auftritte bei
Veranstaltungen der Stadt Lüchow (Wendland), z. B. beim Stadtfest, eine
Vergütung des Auftrittes fordert. Eine evtl. Zuschusszahlung könnte mit einem
Gratisauftritt des Orchesters beim Stadtfest kombiniert werden.
Eine Verwendung des
Wappens zu nichtamtlichen Zwecken ist nach § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung der
Stadt Lüchow (Wendland) vom 22. März 1995, in der zurzeit geltenden Fassung, nur
mit Genehmigung der Stadt Lüchow (Wendland) gestattet.
Über die Erteilung der
Genehmigung hat der Verwaltungsausschuss gemäß § 57 Absatz 2 Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) zu entscheiden.
Vonseiten der
Verwaltung werden grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Zustimmung erhoben.
Keine
Der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt,
a) der Antrag der Neuen Stadtmusik Lüchow
(Wendland) wird abgelehnt und
b) der
Neuen Stadtmusik Lüchow (Wendland) wird die Genehmigung erteilt, auf ihren
Uniformen das farbige Wappen der Stadt Lüchow (Wendland) verwenden zu dürfen.