Im Jahr 2001 hat der
Rat der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow über ein Ausbaukonzept zur o. a.
Ortsverbindungsstraße beraten.
Seinerzeit war
vorgesehen, die vorhandene Straße auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m
auszubauen. Zusätzlich war ein Radweg in einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m
vorgesehen. Die Kosten für diese Variante wurden auf umgerechnet rund
490.000,00 € geschätzt.
Später wurde zumindest
im Samtgemeindeausschuss die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sei, die Straße
auszubauen, wenn diese nicht an die Ortsumgehung angebunden werde.
Die Mitglieder des
Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben mit Datum vom 22. Oktober 2010
unter Bezugnahme auf die damaligen Beschlüsse beantragt, den Ausbau
vorzunehmen.
Das seinerzeit
planende Büro hat jetzt die Berechnung der Baukosten überprüft. Danach würden
die Kosten für den Ausbau nur der Straße nach heutigem Stand 411.000,00
€ betragen. Für die Straße mit Geh- und Radweg wären nach heutigem Stand
602.000,00 € aufzuwenden. Hinzu kommen die Kosten für Planung, Bauleitung und
Grunderwerb.
Eine Überarbeitung der
Planunterlagen ist in jedem Fall erforderlich.
Von der Gewährung von
Fördermitteln (ehemals GVFG) ist nicht auszugehen.
Seitens der Verwaltung
wird ein Ausbau in dieser Dimension auch als nicht erforderlich angesehen.
Mit der
August-Kohrs-Straße ist eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer von Lüchow
(Wendland) nach Kolborn vorhanden. Auch scheint eine Fahrbahnbreite von
5,50 m über weite Teile der Straße überdimensioniert.
Ausreichend wäre hier
ein Ausbau in vorhandener Breite (3,0 m) mit entsprechend befestigten
Banketten. Ab der Einmündung des Wirtschaftsweges von Tarmitz könnte eine
breitere Fahrbahn vorgesehen werden.
Zur rechtlichen
Absicherung der Maßnahme wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der den
Bereich der Straße erfasst, durch die Stadt Lüchow (Wendland) erforderlich. Ein
Planfeststellungsverfahren wird dann entbehrlich.
Je nach gewählter
Ausbauvariante.
Haushaltsmittel in
Höhe von 450.000,00 € sind im Haushaltsplanentwurf enthalten.
Der Ausschuss für Bau,
Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße 89 wie
folgt auszubauen:
………..
Voraussetzung hierfür
ist, dass durch die Stadt Lüchow (Wendland) ein entsprechender Bebauungsplan
aufgestellt wird.