Betreff
Ausbau der Ortsverbindungsstraße Nr. 89 (Lüchow - Kolborn)
Vorlage
011/2011 SG
Aktenzeichen
661131SG:Kolborner Weg
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Jahr 2001 hat der Rat der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow über ein Ausbaukonzept zur o. a. Ortsverbindungsstraße beraten.

 

Seinerzeit war vorgesehen, die vorhandene Straße auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m auszubauen. Zusätzlich war ein Radweg in einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m vorgesehen. Die Kosten für diese Variante wurden auf umgerechnet rund 490.000,00 € geschätzt.

 

Später wurde zumindest im Samtgemeindeausschuss die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sei, die Straße auszubauen, wenn diese nicht an die Ortsumgehung angebunden werde.

 

Die Mitglieder des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben mit Datum vom 22. Oktober 2010 unter Bezugnahme auf die damaligen Beschlüsse beantragt, den Ausbau vorzunehmen.

 

Das seinerzeit planende Büro hat jetzt die Berechnung der Baukosten überprüft. Danach würden die Kosten für den Ausbau nur der Straße nach heutigem Stand 411.000,00 € betragen. Für die Straße mit Geh- und Radweg wären nach heutigem Stand 602.000,00 € aufzuwenden. Hinzu kommen die Kosten für Planung, Bauleitung und Grunderwerb.

 

Eine Überarbeitung der Planunterlagen ist in jedem Fall erforderlich.

 

Von der Gewährung von Fördermitteln (ehemals GVFG) ist nicht auszugehen.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Ausbau in dieser Dimension auch als nicht erforderlich angesehen.

 

Mit der August-Kohrs-Straße ist eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer von Lüchow (Wendland) nach Kolborn vorhanden. Auch scheint eine Fahrbahnbreite von 5,50 m über weite Teile der Straße überdimensioniert.

Ausreichend wäre hier ein Ausbau in vorhandener Breite (3,0 m) mit entsprechend befestigten Banketten. Ab der Einmündung des Wirtschaftsweges von Tarmitz könnte eine breitere Fahrbahn vorgesehen werden.

 

Zur rechtlichen Absicherung der Maßnahme wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der den Bereich der Straße erfasst, durch die Stadt Lüchow (Wendland) erforderlich. Ein Planfeststellungsverfahren wird dann entbehrlich.


Je nach gewählter Ausbauvariante.

Haushaltsmittel in Höhe von 450.000,00 € sind im Haushaltsplanentwurf enthalten.


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße 89 wie folgt auszubauen:

 

………..

 

Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Stadt Lüchow (Wendland) ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wird.