Östlich der Ortslage
Woltersdorf plant die Biogas GmbH & Co. KG Woltersdorf den Bau einer
Biogasanlage.
Die Anlage soll
zunächst eine Größe von 500 kW haben und mit NaWaRo und Gülle betrieben werden.
Die Rohstoffe werden hauptsächlich von einem Landwirt aus Woltersdorf und
zusätzlich von Landwirten aus den umliegenden Gemeinden angeliefert werden.
Da es sich nicht um
eine nach § 35 BauGB privilegierte Anlage handelt, ist die Aufstellung von
Bauleitplänen erforderlich. Die Biogas GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom
14. Januar 2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.
Der geplante Standort
ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Die Kosten für die
Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Investor getragen.
Der Ausschuss für Bau,
Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich
der Gemeinde Woltersdorf zu ändern. Es soll ein Sondergebiet „Biogas“
dargestellt werden.