Betreff
Antrag der Gemeinde Woltersdorf auf Änderung des Einzugsgebietes der Grundschule in Woltersdorf
Vorlage
014/2011 SG
Aktenzeichen
(4) 40 11 00 SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 19. August 2010 hat die Gemeinde Woltersdorf den Antrag gestellt, den Einzugsbereich der Grundschule Woltersdorf dahingehend zu ändern, dass alle Kinder aus der Gemeinde Woltersdorf auch in der Grundschule vor Ort beschult werden sollen.

Nach Auskunft der Gemeinde Woltersdorf hat eine Bürgerversammlung im Ortsteil Lichtenberg am 8. Oktober 2010 stattgefunden. Dort ist einvernehmlich zugestimmt worden, dass die schulpflichtigen Kinder ab einem noch näher zu bestimmenden Stichtag ausschließlich in die Grundschule in Woltersdorf eingeschult werden sollen.

 

Mit Datum vom 8. Dezember 2010 ist die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg als Träger der Schülerbeförderung eingegangen.

Danach kann die Schülerbeförderung morgens und mittags ab 12.30 Uhr ohne Mehrkosten sichergestellt werden. Sollte um 11.15 Uhr oder evtl. am Nachmittag durch Einführung eines Ganztagsangebotes eine Fahrleistung erforderlich werden, dann würden Mehrkosten bei der Schülerbeförderung entstehen.

Grundsätzlich wurde darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten führen, seitens des Trägers der Schülerbeförderung als sehr kritisch angesehen werden.

 

Im Jahr 2005 erfolgte auf Antrag der Gemeinde Woltersdorf die Rückübertragung des Schulgebäudes zum 1. Januar 2006 an die Gemeinde.

Die Samtgemeinde zahlt jährlich einen Betrag in Höhe von 8.400,00 € an Mietkosten an die Gemeinde. Nach Aussage des Liegenschaftsmanagement werden ca. 8.000,00 € für die Bewirtschaftung des Gebäudes ausgegeben.

 

Aus den Einwohnerdaten wurde ermittelt, dass in den nächsten Jahren aus dem Ortsteil Lichtenberg jährlich ein bis zwei Kinder eingeschult werden.

Im Hinblick auf die allgemein zurückgehenden Schülerzahlen und den geplanten Baumaßnahmen an der Grundschule Lemgow empfiehlt die Verwaltung, einer Änderung der Schulbezirke nicht zuzustimmen.


Keine Kosten für die Verwaltung.

Evtl. Mehrkosten für die Schülerbeförderung.


Der Ausschuss für Schulen und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Gemeinde Woltersdorf auf Änderung der Schulbezirke nicht zuzustimmen.