Mit Schreiben vom 19.
August 2010 hat die Gemeinde Woltersdorf den Antrag gestellt, den
Einzugsbereich der Grundschule Woltersdorf dahingehend zu ändern, dass alle
Kinder aus der Gemeinde Woltersdorf auch in der Grundschule vor Ort beschult
werden sollen.
Nach Auskunft der
Gemeinde Woltersdorf hat eine Bürgerversammlung im Ortsteil Lichtenberg am 8.
Oktober 2010 stattgefunden. Dort ist einvernehmlich zugestimmt worden, dass die
schulpflichtigen Kinder ab einem noch näher zu bestimmenden Stichtag
ausschließlich in die Grundschule in Woltersdorf eingeschult werden sollen.
Mit Datum vom 8.
Dezember 2010 ist die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg als
Träger der Schülerbeförderung eingegangen.
Danach kann die
Schülerbeförderung morgens und mittags ab 12.30 Uhr ohne Mehrkosten
sichergestellt werden. Sollte um 11.15 Uhr oder evtl. am Nachmittag durch Einführung
eines Ganztagsangebotes eine Fahrleistung erforderlich werden, dann würden
Mehrkosten bei der Schülerbeförderung entstehen.
Grundsätzlich wurde
darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der
Schülerbeförderungskosten führen, seitens des Trägers der Schülerbeförderung
als sehr kritisch angesehen werden.
Im Jahr 2005 erfolgte
auf Antrag der Gemeinde Woltersdorf die Rückübertragung des Schulgebäudes zum 1.
Januar 2006 an die Gemeinde.
Die Samtgemeinde zahlt
jährlich einen Betrag in Höhe von 8.400,00 € an Mietkosten an die Gemeinde.
Nach Aussage des Liegenschaftsmanagement werden ca. 8.000,00 € für die
Bewirtschaftung des Gebäudes ausgegeben.
Aus den Einwohnerdaten
wurde ermittelt, dass in den nächsten Jahren aus dem Ortsteil Lichtenberg
jährlich ein bis zwei Kinder eingeschult werden.
Im Hinblick auf die
allgemein zurückgehenden Schülerzahlen und den geplanten Baumaßnahmen an der
Grundschule Lemgow empfiehlt die Verwaltung, einer Änderung der Schulbezirke
nicht zuzustimmen.
Keine Kosten für die
Verwaltung.
Evtl. Mehrkosten für die
Schülerbeförderung.
Der Ausschuss für
Schulen und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Gemeinde Woltersdorf
auf Änderung der Schulbezirke nicht zuzustimmen.