Betreff
Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2009 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
017/2011 SG
Aktenzeichen
202501SG:2009
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Niedersächsische Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist. Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und zu dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss eigentlich gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31.12. beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden. Für die Jahresrechnung 2009 konnte diese Frist nicht gewahrt werden, da die Prüfung für die Jahresrechnung einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen hat. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 28. April 2010 aufgestellt und vom Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Rechnung schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen           =           14.192.334,59 €

Ausgaben             =           30.111.580,50 €

Fehlbetrag            =           15.919.245,91 €

                               ===================

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen           =             3.052.287,39 €

Ausgaben             =             3.052.287,39 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2009 vom 21. Januar 2011 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.

 

Zu Punkt 4.  Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.1

Versehentliche Übernahme eines Zahlungsbetrages durch die Stadt Lüchow (Wendland). Die Erstattung durch die Samtgemeinde an die Stadt Lüchow (Wendland) in Höhe von 9.400,00 € wurde unverzüglich noch im Haushaltsjahr 2010 vorgenommen.

 

Zu 4.2 Reisekosten

Die Vorschriften zum Reisekostenrecht werden zukünftig noch genauer beachtet.

 

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

Die finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde sind auf den Berichtzeitraum bezogen als angespannt zu bezeichnen. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte allerdings ein - wenn auch geringfügiger - struktureller Sollüberschuss erwirtschaftet und damit die Höhe des ausgewiesenen Soll-/Fehlbetrages vermindert werden. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Es wurde gemäß § 120 Absatz 1 NGO bestätigt, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde und die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und beglichen sind. Bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und die Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulen eingehalten worden sind.

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 101 NGO entgegenstehen.


keine


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2009 festzustellen und

 

b)         dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.