Die Niedersächsische
Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist. Der
Bürgermeister hat die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung
festzustellen und zu dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner
Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss eigentlich
gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31.12. beschließen und
zugleich über die Entlastung entscheiden. Für die Jahresrechnung 2009 konnte
diese Frist nicht gewahrt werden, da die Prüfung für die Jahresrechnung einen
längeren Zeitraum in Anspruch genommen hat. Die Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2009 wurde am 28. April 2010 aufgestellt und vom
Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Rechnung schließt
wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 14.192.334,59 €
Ausgaben = 30.111.580,50 €
Fehlbetrag = 15.919.245,91 €
===================
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 3.052.287,39 €
Ausgaben = 3.052.287,39 €
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das
Haushaltsjahr 2009 vom 21. Januar 2011 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.
Zu Punkt 4.
Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu 4.1
Versehentliche Übernahme eines Zahlungsbetrages durch
die Stadt Lüchow (Wendland). Die Erstattung durch die Samtgemeinde an die Stadt
Lüchow (Wendland) in Höhe von 9.400,00 € wurde unverzüglich noch im
Haushaltsjahr 2010 vorgenommen.
Zu 4.2 Reisekosten
Die Vorschriften zum Reisekostenrecht werden zukünftig
noch genauer beachtet.
Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie
folgt zusammengefasst worden:
Die finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde sind
auf den Berichtzeitraum bezogen als angespannt zu bezeichnen. Im Gegensatz zum
Vorjahr konnte allerdings ein - wenn auch geringfügiger - struktureller
Sollüberschuss erwirtschaftet und damit die Höhe des ausgewiesenen
Soll-/Fehlbetrages vermindert werden. Der Jahresabschluss entspricht den
gesetzlichen Bestimmungen. Es wurde gemäß § 120 Absatz 1 NGO bestätigt, dass
der Haushaltsplan eingehalten wurde und die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich
und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und beglichen sind. Bei
den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und die Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulen
eingehalten worden sind.
Die Prüfung hat nach
Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 101 NGO entgegenstehen.
keine
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die
vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2009 festzustellen und
b) dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung
zu erteilen.