Die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) ist Trägerin und Betreiberin des Künstlerhofes Schreyahn. Zur
Regelung des Belegungs- und Auswahlverfahrens hat der Rat der ehemaligen
Samtgemeinde Lüchow Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien für die Verwaltung
sind überarbeitet worden und liegen in der Anlage als Entwurf vor.
Dem Kuratorium und dem
Beirat haben die Richtlinien in der Sitzung am 15. Dezember 2010 vorgelegen und
wurden zur Beschlussfassung empfohlen.
keine
Der Ausschuss für
Jugend, Sport, Soziales und Kultur beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Richtlinien für die Verwaltung
des Künstlerhofes Schreyahn in der vorliegenden Fassung - Stand Februar 2011.