Betreff
Sanierung und Übernahme des Hallenbadbetriebes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
023/2011 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow war bis 2005 Trägerin von Hallenbad und Freibad in Lüchow (Wendland).

Per Zielvereinbarung wurde die kommunale Trägerschaft der Samtgemeinde mit Ablauf der Hallenbadsaison 2004/2005 beendet.

In der Folge wurde auf Basis eines bürgerschaftlichen Engagements das Hallenbad neu eröffnet und seither in Trägerschaft der gemeinnützigen Bäderbetriebs-GmbH geführt.

Im Oktober 2010 kam es zu einem positiven Entscheid des Umweltministeriums betreffs der Gewährung eines Zuschusses an die Stadt für eine „Energetische Sanierung des Hallenbades“ zum Zwecke der Umwandlung in ein Ganzjahresbades.

Auf Grund von Bedenken des Innenministeriums kam es bis dato nicht dazu, dass der Bewilligungsbescheid seitens der N-Bank an die Stadt herausgehen konnte.

 

Als Ergebnis intensiver Gespräche zwischen Stadt und Ministerien kommt es zu folgendem Lösungsvorschlag:

 

Das Eigentum an Gebäude und Grundstück verbleibt bei der Stadt Lüchow (Wendland). Die Stadt bleibt Antragstellerin beim Umweltministerium und kann den fehlenden Eigenanteil über Kredit finanzieren.

Die Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades. Die Samtgemeinde stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.

Die Samtgemeinde schließt einen Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten (gemeinnützige Bäderbetriebs-GmbH). Stadt und Samtgemeinde unterstützen den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von insgesamt 150.000,00 € jährlich.

Sollte der Betrieb des Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland). Diese hätte zu entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das Bad als städtische Einrichtung fortgeführt wird.



Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades.

Die Samtgemeinde stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.

Die Samtgemeinde schließt einen Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten (gemeinnützige Bäderbetriebs-GmbH). Stadt und Samtgemeinde unterstützen den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von insgesamt 150.000,00 € jährlich.

Sollte der Betrieb des Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland). Diese hätte zu entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das Bad als städtische Einrichtung fortgeführt wird.