Die
Samtgemeinde Lüchow war bis 2005 Trägerin von Hallenbad und Freibad in Lüchow
(Wendland).
Per
Zielvereinbarung wurde die kommunale Trägerschaft der Samtgemeinde mit Ablauf
der Hallenbadsaison 2004/2005 beendet.
In
der Folge wurde auf Basis eines bürgerschaftlichen Engagements das Hallenbad
neu eröffnet und seither in Trägerschaft der gemeinnützigen Bäderbetriebs-GmbH
geführt.
Im
Oktober 2010 kam es zu einem positiven Entscheid des Umweltministeriums
betreffs der Gewährung eines Zuschusses an die Stadt für eine „Energetische
Sanierung des Hallenbades“ zum Zwecke der Umwandlung in ein Ganzjahresbades.
Auf
Grund von Bedenken des Innenministeriums kam es bis dato nicht dazu, dass der
Bewilligungsbescheid seitens der N-Bank an die Stadt herausgehen konnte.
Als
Ergebnis intensiver Gespräche zwischen Stadt und Ministerien kommt es zu
folgendem Lösungsvorschlag:
Das
Eigentum an Gebäude und Grundstück verbleibt bei der Stadt Lüchow (Wendland). Die
Stadt bleibt Antragstellerin beim Umweltministerium und kann den fehlenden
Eigenanteil über Kredit finanzieren.
Die
Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades. Die Samtgemeinde
stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.
Die
Samtgemeinde schließt einen Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten
(gemeinnützige Bäderbetriebs-GmbH). Stadt und Samtgemeinde unterstützen den
Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von insgesamt 150.000,00 € jährlich.
Sollte
der Betrieb des Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt
werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland).
Diese hätte zu entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das
Bad als städtische Einrichtung fortgeführt wird.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt überlässt die
Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch Vertrag zum
Zwecke des Betriebes eines Hallenbades.
Die
Samtgemeinde stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.
Die
Samtgemeinde schließt einen Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten
(gemeinnützige Bäderbetriebs-GmbH). Stadt und Samtgemeinde unterstützen den
Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von insgesamt 150.000,00 € jährlich.
Sollte
der Betrieb des Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt
werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland).
Diese hätte zu entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das
Bad als städtische Einrichtung fortgeführt wird.