Betreff
Antrag auf Erstellung einer "Baumschutzsatzung"
Vorlage
038/2011 ST
Aktenzeichen
687303ST:Baumschutzsatzung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit anliegendem Schreiben haben Anwohner aus dem Ortsteil Rehbeck die Erstellung einer sogenannten „Baumschutzsatzung“ beantragt.

 

Zuständig für den Erlass einer solchen Satzung ist die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde. Eine solche Satzung würde nach § 22 des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechtes nur Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile schützen können. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann die Gemeinde eine Satzung nur erlassen, sofern die Naturschutzbehörde (Landkreis Lüchow-Dannenberg) keine Regelung durch Verordnung getroffen hat.

 

Eine Unterschutzstellung aller Bäume innerhalb der Ortslagen und damit auf den privaten Grundstücken wird seitens der Verwaltung für nicht sinnvoll erachtet, da diese Regelung stark in die Eigentümerrechte eingreift. Außerhalb der Ortslagen bietet das bestehende Naturschutzrecht, z. B. § 39 BNatSchG, hinreichenden Schutz.

 

Seitens der Verwaltung wird der Erlass einer solchen Satzung für nicht sinnvoll erachtet.


Keine


Ohne